§ 1 Allgemeines
I. Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen Sandra Klüß (Sattelergonomie Klüß), Brandstelle 3, 37434 Gieboldehausen und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
II.Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
§2 Schrifterfordernis
I.Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
§2 Angebot und Vertragsabschluss
II. In Anzeigen Preislisten und anderen Veröffentlichungen enthaltenen Preise und Angebote, sind unverbindlich und freibleibend, Verbindliche Angebote sind ausdrücklich als solche gekennzeichnet
III. Die Auftragserteilung verbunden mit einem Besuch vor Ort zum Zwecke der Sattelberatung, Sattelanpassung, Sattelprobe und anderen Dienstleitungen, ist kostenpflichtig. Die Kosten richten sich nach Aufwand und Entfernung. Durch nachweisliche Bestätigung eines Termins durch Sattelergonomie Klüß via Whatsapp, Mail oder sonstigen mediale Wegen, kommt ein bindender Vertrag zustande.
Kann der Termin seitens des Auftraggebers nicht wahrgenommen werden, muss dieser entsprechend zumutbar frühzeitig abgesagt werden.
Bei Nichterscheinen des Auftraggebers oder bei zu später Absage (24 Std. vor dem Termin) behält sich der Auftragnehmer vor, 50% der Kosten der bestellten Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Bei Absage nach Fahrtantritt des Auftragnehmers oder bei Nichterscheinen des Auftraggebers, werden zuzüglich die Fahrtkosten gemäß Preisliste in Rechnung gestellt.
IV.Bei Schleese Fabrikationen kommt ein Kaufvertrag erst dann zustande, wenn 1.) eine Angebotszustellung durch eine Email innerhalb von 7 Tagen nach einem Beratungstermin erfolgt und dem 2.) Geldeingang der Anzahlung auf einem unserer Konten (i.d.R von 50% des Bruttoverkaufspreises) Beratungsleistungen und alle anderen Dienstleistungen richten sich nach dem Aufwand und der Entfernung und sind vor Ort in Bar, per EC-Karte oder bei Absprache nach Erhalt der Rechnung auf unsere Konten zu zahlen.
V.Beratungen sind durch die fundierte Ausbildung zum Pferde-, und Sattelergonom und der daraus resultierenden Berufserfahrung reine Empfehlungen. Es obliegt der freien Entscheidung des Auftraggebers diese zu befolgen. Die Angaben zum Gegenstand der Lieferung auf Fotos oder Zeichnungen sind ebenso wie die Angaben zu Abmessungen (z.B. Gewicht, Maße, Toleranzen, technische Daten) ausschließlich zur Beschreibung oder Kennzeichnung der Lieferung und Leistung; Sie stellen keine Beschaffenheitsmerkmale dar und dienen nur zur Anschauung. Ebenso zulässig sind handelsübliche Abweichungen (insbesondere farbliche oder strukturelle Abweichungen), Abweichungen die eine technische Verbesserung aufgrund rechtlicher Vorschriften darstellen, soweit sie die Verwendbarkeit zum schriftlich festgelegten Zweck nicht beeinträchtigen.
VI.Wir geben keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.
VII.Wir behalten uns das Eigentum und Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, Fotos und Werbekampagnen vor.
§ 3 Preise und Zahlungen
I. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Sandra Klüß.
II. Der Kaufpreis versteht sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und Zollabfertigungskosten, jedoch ohne Verpackung und Versandkosten. Für private Endkunden bei Schleese Fabrikationen: Durch Anzahlung des, auf dem schriftlich erhaltenen Angebotes durch Sattelergonomie Klüß (durch alle Medien, Email etc.), Betrages in Höhe von mind. 50 % des Bruttoverkaufspreises, erkennt dieser das Angebot an. Der Endkunde verpflichtet sich, die Restzahlung mit direktem Zahlungsziel bei Auslieferung, zu entrichten. Bei Übergabe gegen offene Rechnung, ist diese innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist zu begleichen. Maßgeblich hierfür ist das Datum des Geldeingangs auf unserem Konto.
Werden ausstehende Rechnungen, oder Forderungen durch den Auftraggeber nicht zum Zahlungsziel beglichen, sind wir berechtigt ab dem dreißigsten Tag nach Rechnungsstellung Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz zu berechnen. Entstehende Mehrkosten für das Mahnverfahren, Inkassoverfahren oder die Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes sowie Zinsen werden Ihnen bei Verzug ebenfalls in Rechnung gestellt.
III. Im Falle der Anmietung von Waren, ist die vereinbarte Anzahlung sofort und die Raten, wie einzelvertraglich geregelt, zu entrichten.
IV. Die Aufrechnung etwaiger Ansprüche, von Ihnen gegen uns, bedarf der schriftlichen Zustimmung durch uns, und ist nur zulässig wenn die Ansprüche des Endkunden rechtskräftig festgestellt worden sind. Werden uns nach Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages Umstände bekannt, die Ihre Kreditwürdigkeit wesentlich mindern und die ausstehenden Zahlungen durch Sie an uns aus dem jeweiligen Vertrag als gefährdet anzusehen sind, dann sind wir berechtigt Leistungen und Lieferungen nur noch gegen Vorauskasse zu erbringen oder gegebenenfalls vorhandenen Mietvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kosten werden nach Aufwand und Arbeitsleistung abgerechnet.
V. Reparaturen und Arbeiten an nicht Schleese Fabrikaten werden nach Aufwand honoriert.
VI. Der Kunde muss für die Anfahrt gemäß aktueller Preisliste aufkommen.
§ 4 Lieferung, Übergabe, Abnahme und Gefahrübergang
I.Wir liefern ausschließlich an die vom Käufer angegebene (Liefer-) Adresse. Sofern nicht anders vereinbart, wird von uns die Art der Versendung bestimmt (Transportweg, Unternehmen, Verpackung). Die Sendung wird nur auf den ausdrücklichen Wunsch des Käufers und zu dessen Lasten gegen versicherbare Risiken transportversichert.
§ 5 Gewährleistung bei Kauf oder Reparatur
I. Alle Produkte sind unter strengster Aufsicht gefertigt und unterliegen der Qualitätskontrolle. Beachten Sie bitte, das Leder ein Naturprodukt ist.
II. Dadurch sind Vernarbungen, Unebenheiten, Unreinheiten, Verfärbungen und Fehler möglich und unterliegen nicht der Gewährleistung.
III. Erkennbare und verborgene Mängel müssen unverzüglich, bzw. unverzüglich nach Erkennen, schriftlich mitgeteilt werden. Erkennbare Mängel spätestens nach 7 Tagen der Auslieferung. Bei Transportschäden haftet der Transporteur. Diese fallen nicht unter die Gewährleistung.
IV. Bei Anzeige einer Mängelrüge muss der Kunde dem Verkäufer die Gelegenheit zur Prüfung und einen angemessenen Zeitraum zur Nachbesserung zu gestehen. Diese ist bis max. 2 mal kostenfrei. Allerdings sind bei einer Entfernung von mehr als 75km, anteilig die gesetzlichen Fahrtkosten zu entrichten.
V.Die Passgenauigkeit kann nur für den Tag des Termins festgestellt werden. Einer Reklamation danach wird ausdrücklich widersprochen, da bei Kontrollterminen grundsätzlich die Möglichkeit besteht, den Sattel vor Ort zu testen. Eine nachträgliche Änderung gem. Anweisung Dritter wird nicht als Reklamation verstanden und ausdrücklich widersprochen.
VI.Sollte das Pferd am Tag des Satteltermins nicht bzw. nur bedingt durch den Reiter (Kunde oder beauftragte Person) geritten werden können (Krankheit Pferd/Reiter, Unvermögen Pferd/Reiter, Pferd noch nicht angeritten etc.) bleiben die genannten Probezeiten und der Verfahrensablauf hiervon unberührt. Das Risiko der Passform/Lage des Sattels für Pferd und/oder Reiter in der Bewegung und des Wohlfühlen von Pferd und/oder Reiter in der Bewegung trägt der Kunde bzw. die kundenseitig beauftragte Person. Die Beurteilung von weiteren Nutzern (Sattel und/oder Pferd) stellt keinerlei Relevanz für eine Reklamation dar.
VII. Sie haben uns, die für die Nacherfüllung erforderliche angemessene Zeit einzuräumen und müssen uns die beanstandete Ware zur Begutachtung herausgeben. Im Falle der Ersatzlieferung haben wir Anspruch auf Herausgaberecht der mangelhaften Sache, gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
VIII. Nach erfolgloser zweimaliger Nachbesserung, ist der Käufer berechtigt eine Herabsetzung der Vergütung oder Ersatzlieferung zu verlangen. Ein Rücktritt vom Vertrag und die daraus folgende Rückabwicklung kann der Käufer nur verlangen, wenn diese einen material- oder verarbeitungsbedingten Grund haben.
IX. Sollte die Mängelrüge unberechtigt sein, hat der Kunde die vollen Fahrtkosten, Transportkosten und Arbeitsaufwand zu zahlen.
X. Ist die Mängelrüge berechtigt und fristgerecht, erhält der Kunde nach Ermessen des Verkäufers Nachbesserung, Umtausch oder Warengutschrift. Ein weiterführender Schadenersatz ist nur durch grobe Fahrlässigkeit möglich, bei leichter Fahrlässigkeit ist dieser ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden, die aus der Produkthaftung oder Garantie herrühren.
XI. Bei Schleese Fabrikationen: Garantie auf: – Lederteile 1 Jahr bei normaler Beanspruchung und sachgemäßer Pflege und Benutzung. – Kopfeisen 5 Jahre für den Erstbesitzer unter der Voraussetzung, dass nur ein zertifizierter Sattelergonom daran gearbeitet hat. – Sattelbaum gegen Bruch 10 Jahre für Erstbesitzer unter der Voraussetzung, dass nur ein zertifizierter Sattelergonom an diesem gearbeitet hat. Diese Garantien gelten für Erstbesitzer und sind durch Verkauf mit Nachweis der Sattelnummer übertragbar – wenn der Sattel nicht älter als 5 Jahre ist.
$ 6 Wiederrufs-/Rückgaberecht
I.Der Käufer hat nach Auslieferung und Anpassung des Sattels ein Wiederrufsrecht von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen. Hierbei werden 20% des Kaufpreises (zuzüglich Wertminderung durch Beschädigungen und Fahrtkosten) auf Grund des Arbeitsaufwandes und Wertminderung nicht ausbezahlt.
Bei mehr als 30 Tagen werden 30% des Bruttopreises einbehalten.
II.Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
III.Bei vorzeitiger Stornierung der Bestellung (innerhalb von 14 Tagen nach erhaltener Anzahlung), werden 15% des Bruttopreises zuzüglich der Beratungskosten und Anfahrtskosten fällig.
IV.Mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer, dass der Sattel am Tag der Auslieferung für das Pferd angepasst wurde und passt. Für den darauffolgenden Zeitraum und die jeweiligen Veränderungen des Pferdes wird keine Haftung übernommen.
V.Sämtliche Gewährleistungen aus Lieferungen neuer Ware, sowie aus der Herstellung und Verarbeitung von beweglichen Sachen verjähren nach zwei Jahren, bei gebrauchten Waren und Reparaturen an Kundeneigentum nach einem Jahr. Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn unsachgemäßer Gebrauch oder Reparaturarbeiten Dritter vorliegen.
VI.Bei Meinungsverschiedenheiten sind nur Sachverständige zur Beurteilung von Leistungs- und Liefermängeln zugelassen, die von einer Handwerkskammer im Bundesgebiet für das Sattler-Handwerk öffentlich bestimmt sind. Sollte bei einer Prüfung eine unberechtigte Beanstandung vorgebracht worden sein, so hat der Kunde alle verursachten Kosten zu tragen.
VII.Mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer, dass er darüber informiert ist, dass ein Sattel, mangelnde Gesundheit des Pferdes oder mangelndes reiterliches Können des Käufers/Reiters weder ausgleicht, verbessert oder ersetzen kann.
VIII.Sollte aus Gründen, deren Ursache wir nicht zu vertreten haben, um Rücknahme-, Umtausch- oder Gutschrift ersucht werden, erfolgt dies nur nach schriftlicher Zustimmung und Bestätigung unsererseits. Eine generelle Voraussetzung hierfür ist die Beschaffenheit und der daraus sich ergebende Wiederverkaufswert der Ware. Der zu erwartende Erstattungsbetrag richtet sich nach diesem und wird abzüglich einer Bearbeitungs-/Storno Gebühr in der Höhe von 20% des Rechnungsbetrages gezahlt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
I.Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Sandra Klüß, Brandstelle 3, 37434 Gieboldehausen.
§ 8 Zahlung, Fälligkeit
I.Zahlungsverzug – Die Bezahlung der Ware bzw. Dienstleistung erfolgt wahlweise Bar, per EC-Karte oder auf Rechnung. Bei der Zahlungsart auf Rechnung geraten Sie mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug.